Im Grundsatz sind Gesellschaften steuerlich nur dann als Kapitalgesellschaften zu behandeln, wenn das deutsche Recht dies ausdrücklich vorsieht. Ausländische Gesellschaften gelten daher zunächst als Personengesellschaften, wenn nicht anhand eines Typenvergleichs ausdrücklich festgestellt werden kann, dass sie Kapitalgesellschaften sind. Kapitalgesellschaften im Steuerrecht Die
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